Spesen: Definition, Höhe der Pauschalen und wie viel Geld es 2024 gibt
Spesen: Definition der beruflich bedingten Ausgaben
Spesen sind beruflich veranlasst und fallen bei einer Auswärtstätigkeit an. Eine solche kann in einer Dienstreise zu einem Geschäftspartner bestehen, in einem Messebesuch oder für eine betrieblich veranlasste Weiterbildungsmaßnahme nötig werden. Mit all diesen Auswärtstätigkeiten sind Kosten verbunden, die für die An- und Abreise, für die Übernachtung sowie für die Verpflegung anfallen. Die genannten Ausgaben werden unter dem Oberbegriff der Spesen zusammengefasst. Damit ist klar, dass Spesen mehr sind als nur der reine Verpflegungsmehraufwand, auch wenn beide Begrifflichkeiten häufig synonym verwendet werden.
Darüber hinaus zählen auch die Reisenebenkosten zu den Spesen. Als solche können Eintrittsgelder, Parkgebühren, Telefonkosten und weitere Zusatzausgaben bezeichnet werden. Wichtig zu wissen: Strafzettel für das falsche Parken oder für ein Blitzerfoto, weil der Angestellte zu schnell zu seinem Termin gelangen wollte, können nicht als Spesen abgerechnet werden. Diese muss der Angestellte in der Regel aus eigener Tasche bezahlen, nur in wenigen Unternehmen übernehmen die Arbeitgeber auch diese Ausgaben.
So viel Geld gibt es 2024 bei der Spesenabrechnung
In 2024 gilt, dass die pauschalen Verpflegungssätze von 2023 weiterhin herangezogen werden müssen. Die Bundesregierung konnte sich im Februar nicht darauf einigen, dass die Pauschalen von 14 auf 16 und von 28 auf 32 Euro angehoben werden. Die Entscheidung ist auf den März vertagt worden und soll bei den Diskussionen rund um das Wachstumschancengesetz fallen.
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Die genannten 14 Euro werden bei einer Abwesenheit von acht bis 24 Stunden gewährt, die höhere Pauschale gibt es nur dann, wenn die Abwesenheit von zu Hause mehr als 24 Stunden beträgt. Zudem ist die Berechnung für maximal drei Monate möglich. Wer länger auswärts tätig ist, kann diese Zeiten nicht mehr über die Verpflegungspauschale berechnen lassen.