Spesen: Definition, Höhe der Pauschalen und wie viel Geld es 2024 gibt

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Spesen: Definition, Höhe der Pauschalen und wie viel Geld es 2024 gibt

Spesen sind ein weitreichender Begriff, der die finanziellen Aufwendungen umfasst, die ein Mitarbeiter während einer Dienstreise tätigt. Während viele Menschen Spesen lediglich mit den Ausgaben für Mahlzeiten und Getränke in Verbindung bringen, umfassen sie in Wirklichkeit eine Vielzahl anderer Kosten, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit außerhalb des Unternehmens anfallen können.
Neben Verpflegungskosten können Spesen beispielsweise auch Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Parkgebühren, Mietwagenkosten und andere Auslagen umfassen. Es ist wichtig, die verschiedenen Arten von Spesen genau zu kennen und korrekt abzurechnen, um die Einhaltung der Unternehmensrichtlinien sicherzustellen und mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
Spesen: Definition der beruflich bedingten AusgabenDie Pauschalen bei der SpesenabrechnungSo viel Geld gibt es 2024 bei der Spesenabrechnung

Spesen: Definition der beruflich bedingten Ausgaben

Spesen sind beruflich veranlasst und fallen bei einer Auswärtstätigkeit an. Eine solche kann in einer Dienstreise zu einem Geschäftspartner bestehen, in einem Messebesuch oder für eine betrieblich veranlasste Weiterbildungsmaßnahme nötig werden. Mit all diesen Auswärtstätigkeiten sind Kosten verbunden, die für die An- und Abreise, für die Übernachtung sowie für die Verpflegung anfallen. Die genannten Ausgaben werden unter dem Oberbegriff der Spesen zusammengefasst. Damit ist klar, dass Spesen mehr sind als nur der reine Verpflegungsmehraufwand, auch wenn beide Begrifflichkeiten häufig synonym verwendet werden.

Darüber hinaus zählen auch die Reisenebenkosten zu den Spesen. Als solche können Eintrittsgelder, Parkgebühren, Telefonkosten und weitere Zusatzausgaben bezeichnet werden. Wichtig zu wissen: Strafzettel für das falsche Parken oder für ein Blitzerfoto, weil der Angestellte zu schnell zu seinem Termin gelangen wollte, können nicht als Spesen abgerechnet werden. Diese muss der Angestellte in der Regel aus eigener Tasche bezahlen, nur in wenigen Unternehmen übernehmen die Arbeitgeber auch diese Ausgaben.

Die Pauschalen bei der Spesenabrechnung
Die Pauschalen bei der Spesenabrechnung
Die Spesenabrechnung ist zum einen auf den Cent genau möglich.
Das gilt immer dann, wenn ein Beleg für eine bestimmte Ausgabe vorgewiesen werden kann oder wenn ein Eigenbeleg ausgestellt worden ist.
Hier sind beispielsweise Tankquittungen, Rechnungen von Hotels und in Restaurants zu nennen.
Der Arbeitgeber kann diese Auslagen erstatten, zudem ist die Anrechnung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung möglich.
Die Kosten für die Verpflegung sind jedoch auch über die Verpflegungspauschale zu berechnen.
Hierfür werden aktuell 14 Euro für die kleine Verpflegungspauschale gewährt, der doppelte Betrag wird bei der großen Pauschale, die für Abwesenheiten von mehr als 24 Stunden gilt, gezahlt.
Auch für Fahrtkosten gibt es Pauschalen, die aktuell noch bei 30 Cent pro gefahrenem Kilometer liegen.
Als Grundlage zur Berechnung gilt der Weg von zu Hause bis zur Arbeitsstätte, wobei jeder gefahrene Kilometer (Hin- und Rückweg) gilt.
Für die Übernachtung ist eine Pauschale von 20 Euro festgelegt, wobei die tatsächlichen Übernachtungskosten fast immer höherliegen dürften.

So viel Geld gibt es 2024 bei der Spesenabrechnung

In 2024 gilt, dass die pauschalen Verpflegungssätze von 2023 weiterhin herangezogen werden müssen. Die Bundesregierung konnte sich im Februar nicht darauf einigen, dass die Pauschalen von 14 auf 16 und von 28 auf 32 Euro angehoben werden. Die Entscheidung ist auf den März vertagt worden und soll bei den Diskussionen rund um das Wachstumschancengesetz fallen.

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Die genannten 14 Euro werden bei einer Abwesenheit von acht bis 24 Stunden gewährt, die höhere Pauschale gibt es nur dann, wenn die Abwesenheit von zu Hause mehr als 24 Stunden beträgt. Zudem ist die Berechnung für maximal drei Monate möglich. Wer länger auswärts tätig ist, kann diese Zeiten nicht mehr über die Verpflegungspauschale berechnen lassen.

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