Flexirentengesetz ermöglicht Verzicht auf Versicherungsfreiheit für Rentenerhöhung

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Das Landessozialgericht Hessen hat entschieden, dass Regelaltersrentnerinnen und -rentner ihre Rente nur durch eine Teilzeitbeschäftigung erhöhen können, wenn sie auf ihre Abgabenfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Diese Regelung betrifft Rentnerinnen und Rentner, die eine Altersvollrente beziehen und die Regelaltersgrenze erreicht haben. Durch den Verzicht auf Versicherungsfreiheit sind sowohl Arbeitgeber als auch Rentner dazu verpflichtet, Beiträge zu zahlen, die sich rentenerhöhend auswirken.

Rentenzahlungen erhöhen sich durch Verzicht auf Versicherungsfreiheit

Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Altersvollrente beziehen, können ihre Rente erhöhen, indem sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.

Möglichkeit der Rentenerhöhung durch Verzicht auf Vollrente

Seit dem 1. Januar 2017 erlaubt das Flexirentengesetz Rentnern den Verzicht auf die Vollrente und die damit verbundene Versicherungsfreiheit. Stattdessen können sie ihre Rente erhöhen, indem sie weiterhin arbeiten und Beiträge zahlen. Wenn sie auf die Vollrente verzichten, muss die Teilrente mindestens zehn Prozent und höchstens 99,99 Prozent betragen. Dies bedeutet, dass lediglich auf 0,01 Prozent der Altersrente verzichtet werden muss. Im vorliegenden Fall hat der klagende Rentner diese Option nicht genutzt und seine Rente blieb unverändert.

Empfehlung: Rentenberater für individuelle Beratung bei komplexen Rentenfragen

Es ist ratsam, die Dienste eines Rentenberaters in Anspruch zu nehmen, da die Rententhematik aufgrund ihrer Komplexität und Individualität eine individuelle Betrachtung erfordert. Eine allgemeine Handlungsempfehlung für Rentner ist nicht möglich, da jeder Fall einzigartig ist. Andreas Islinger, Leiter der Rentenberatung bei Ecovis in München, betont die Bedeutung einer persönlichen Beratung für Rentner. Durch eine individuelle Beratung können Rentner ihre individuellen Situationen und Ziele berücksichtigen und die besten Entscheidungen für ihre finanzielle Zukunft treffen.

Urteil: Regelaltersrentner können Rente nur mit Beitragszahlungen erhöhen

Eine Erhöhung der Rente für Regelaltersrentner ist nur möglich, wenn sie auf ihre Abgabenfreiheit verzichten und weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, so das Urteil des Landessozialgerichts Hessen.

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