Rentenantrag: Keine Verjährung bei unvollständigen Angaben

0

Ein aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) Darmstadt vom 20. März 2024 (L 5 R 121/23) verdeutlicht die Bedeutung präziser und vollständiger Angaben im Rentenantrag für Rentnerinnen und Rentner. In diesem Fall wurde ein Rentner aufgrund einer unvollständigen Angabe in seinem Rentenantrag aus dem Jahr 2009 mit einer Nachforderung der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von über 80.000 Euro konfrontiert.

Rentner bezieht Verletztenrente, verschweigt dies im Rentenantrag

In diesem Fall hatte der Rentner aufgrund eines Arbeitsunfalls seit den 1960er-Jahren eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezogen. Jedoch versäumte er es im Jahr 2009, in seinem Rentenantrag anzugeben, dass er bereits eine Verletztenrente bezieht.

Gewöhnlich werden beide Renten angerechnet und gekürzt, wenn der Freibetrag überschritten wird. Da die DRV jedoch nicht über den Bezug der Verletztenrente informiert wurde, konnte keine Kürzung erfolgen. Erst 2018 erhielt die DRV Kenntnis von der Erhöhung der Verletztenrente und kürzte die Rente rückwirkend. Jetzt fordert sie die zu viel ausgezahlte Rente von über 80.000 Euro zurück.

Das Gericht urteilte, dass der Rentner grob fahrlässig gehandelt hat, indem er die Verletztenrente nicht im Rentenantrag angegeben hat. Aufgrund dieser groben Fahrlässigkeit greift in diesem Fall keine Verjährung, was dazu führt, dass die Rückforderung der überzahlten Rente in Höhe von 80.000 Euro gerechtfertigt ist.

Grobe Fahrlässigkeit im Rentenantrag: Rückforderungen der Rentenversicherung drohen

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts betont die Bedeutung von präzisen Angaben im Rentenantrag. Besonders Rentenbezieher, die sowohl eine Verletztenrente als auch eine Altersrente beziehen, sollten bei der Antragstellung äußerste Sorgfalt walten lassen. Im Antragsformular der Deutschen Rentenversicherung wird explizit nach weiteren Leistungen gefragt, die immer vollständig und korrekt angegeben werden müssen. Wer dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommt, handelt grob fahrlässig und muss möglicherweise mit Nachforderungen seitens der Rentenversicherung rechnen.

Wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen, sollten Sie auf professionelle Unterstützung nicht verzichten. Rentenberater wie Andreas Islinger von Ecovis können Ihnen helfen, mögliche Rückzahlungen zu vermeiden und Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Eine qualifizierte Beratung ist daher eine lohnenswerte Investition.

Rückzahlungen vermeiden: Präzise Angaben im Rentenantrag sind entscheidend

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts betont die Bedeutung von präzisen und vollständigen Angaben im Rentenantrag. Fehlende Informationen werden als grobe Fahrlässigkeit gewertet und können zu Rückforderungen der Rentenversicherung führen. Rentenbezieher sollten daher bei der Antragstellung äußerste Sorgfalt walten lassen und gegebenenfalls fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine qualifizierte Beratung kann finanzielle Belastungen vermeiden und Sicherheit für die Zukunft schaffen.

Lassen Sie eine Antwort hier