PKV sieht verfassungsrechtliche Bedenken bei Transformationsfonds

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Die Private Krankenversicherung (PKV) begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz in der stationären Versorgung zu verbessern. Allerdings hat der Verband erhebliche Bedenken bezüglich des aktuellen Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), da dieser möglicherweise den Erfolg der Reform gefährden könnte.

Spezialisierte Kliniken könnten weniger Patienten annehmen aufgrund Vorhaltevergütung

Die geplante Vorhaltevergütung ist ein wesentlicher Kritikpunkt der PKV, da sie nach Ansicht des Verbands zu neuen Fehlanreizen und zusätzlicher Bürokratie führen wird. Die Vergütung löst jedoch keine der bestehenden Probleme in der stationären Versorgung und könnte den Krankenhäusern falsche Anreize bieten. Zudem wird betont, dass die Vorhaltevergütung keine Garantie für eine flächendeckende Versorgung darstellt. Spezialisierte Kliniken könnten in Zukunft weniger Patienten aufnehmen, da sie das Geld auch ohne diese Tätigkeit erhalten. Der PKV-Verband schlägt daher vor, den Umfang der Vorhaltefinanzierung auf 20 Prozent zu reduzieren, wie es von der wissenschaftlichen Kommission vorgeschlagen wird.

Transformationsfonds: PKV sieht verfassungsrechtliche Probleme

Die PKV äußert Bedenken bezüglich der Finanzierung des Transformationsfonds durch Beitragsgelder der Versicherten. Sie sieht darin eine verfassungsrechtlich problematische Maßnahme, da die Finanzierung der Krankenhaus-Struktur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder ist und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Insbesondere die Beteiligung an Schließungskosten wird von der PKV abgelehnt, da dies zu Verfassungsklagen führen könnte. Die PKV fordert eine alternative Finanzierungsform für den Transformationsfonds.

PKV: Keine Beteiligung bei wichtigen Entscheidungsprozessen

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist ein bedeutender Kostenträger in der stationären Versorgung in Deutschland. Mit mehr als 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus spielt sie eine maßgebliche Rolle. Trotz dieser Bedeutung wird ihre Teilnahme an wichtigen Informationsflüssen und Entscheidungsprozessen im aktuellen Gesetzentwurf nicht angemessen berücksichtigt. Um die Reform erfolgreich umzusetzen und die neuen Finanzierungswege effektiv einzuführen, ist eine adäquate Einbindung des PKV-Verbands bzw. seiner Landesausschüsse unabdingbar.

Private Krankenversicherung sieht Schwächen im Krankenhausgesetz

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein Vorhaben der Bundesregierung, das das Ziel hat, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu verbessern. Die Private Krankenversicherung (PKV) äußert jedoch deutliche Kritik am aktuellen Referentenentwurf des Gesetzes und weist auf Schwachstellen hin, die den Erfolg der Reform gefährden könnten. Insbesondere die geplante Vorhaltevergütung und die Finanzierung des Transformationsfonds werden von der PKV als problematisch angesehen. Sie fordert daher eine angemessene Beteiligung bei wichtigen Entscheidungsprozessen. Um eine erfolgreiche und nachhaltige Krankenhausreform zu gewährleisten, ist es wichtig, diese Bedenken bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs zu berücksichtigen.

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