Homeoffice erweitern: Kosten für Gartenarbeitsplatz absetzbar

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Homeoffice wird zunehmend individuell gestaltet, indem Arbeitnehmer auf unkonventionelle Arbeitsorte setzen. Gartenhäuser und Bauwagen dienen hierbei als inspirierende Rückzugsorte, die die Produktivität fördern können. Zusätzlich könnten steuerliche Ersparnisse diese Option noch lukrativer gestalten.

Kostenersparnis: Steuerliche Unterstützung für Bauwagen-Homeoffice

Nicht nur das klassische Büro, sondern auch unkonventionelle Arbeitsräume gewinnen an Bedeutung: Gartenhäuser und Bauwagen dienen immer mehr Beschäftigten als Homeoffice. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) betont die Wichtigkeit, steuerliche Regelungen zu beachten. Diese neue Art des Arbeitens verknüpft Naturerlebnis mit beruflicher Tätigkeit und ermöglicht gleichzeitig steuerliche Vergünstigungen.

Kreative Räume: Innovation durch neue Arbeitskonzepte

Der aktuelle Trend zeigt, dass eine steigende Anzahl von Herstellern nun Komplettpakete für Bürohäuschen inklusive Innenausstattung und Elektroinstallationen bereitstellt. Diese Möglichkeit erfreut sich besonders bei zahlungskräftigen Arbeitnehmern mit eigenem Grundstück und der Bereitschaft, in zusätzliche Extras zu investieren, großer Beliebtheit.

Steuererleichterungen für Arbeitnehmer: Geldwerte Unterstützung vom Staat

Für Berufsgruppen, die hauptsächlich im Homeoffice arbeiten, wie zum Beispiel IT-Fachkräfte oder Journalisten, eröffnet sich eine steuerliche Neuheit. Die Nutzung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Arbeitsraum gewinnt an Relevanz. Die Kosten für diesen Raum können uneingeschränkt von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt er dient als zentraler Ort der beruflichen Tätigkeit. Auch Lehrerinnen und Lehrer ohne festen Arbeitsplatz können von dieser Regelung profitieren und bis zu 1.260 Euro (für 2023) steuerlich absetzen.

Absetzbarkeit klassischer Arbeitszimmer: Was sich geändert hat

Absetzbarkeit von Kosten im Homeoffice: Nutzt man einen privaten Wohnraum als Arbeitszimmer, so können Aufwendungen für Miete, Strom und Heizung anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Zusätzlich dazu sind Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl und Beleuchtung separat absetzbar, unabhängig von der Arbeitszimmerabsetzung.

Steuervergünstigung für Investitionen in Gartenhäuser beschlossen

Die Verwendung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Homeoffice ermöglicht eine klare Kostenverfolgung, sofern getrennte Strom- und Wasserzähler vorhanden sind. Laufende Ausgaben wie Energie und Reinigung können bis zu 1.260 Euro oder vollständig von der Einkommensteuer abgesetzt werden, je nachdem, ob bereits ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber etabliert ist. Falls der Hauszähler für Strom und Wasser verwendet wird, ist eine genaue Berechnung erforderlich.

Die steuerliche Abschreibungsdauer von Gartenbauten variiert abhängig von ihrer Beschaffenheit. Ein transportabler Bauwagen kann über zwölf Jahre abgeschrieben werden, im Gegensatz zu einem dauerhaft im Boden verankerten Gartenhaus, das über 50 Jahre abgeschrieben wird. Wird es als Schuppen definiert, beträgt die Abschreibungsdauer 16 Jahre.

Auflagenentwicklung: Perspektiven für kommende Veränderungen

Bei der Planung eines Homeoffice im Gartenhaus sollte man die erforderlichen Genehmigungen berücksichtigen. Ab der Steuererklärung 2023 sind Kosten für das Arbeitszimmer nur absetzbar, wenn es den Hauptarbeitsort darstellt. Anderen Arbeitnehmern steht die Homeoffice-Pauschale zur Verfügung, die ab 2023 für höchstens 210 Arbeitstage sechs Euro pro Tag beträgt.

Arbeitnehmer können nun von einer innovativen steuerlichen Möglichkeit Gebrauch machen: Gartenhäuser und Bauwagen als Homeoffice-Optionen. Diese neuen Arbeitsräume erfahren ab 2023 weitere Anpassungen in den Absetzungsoptionen, um den aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

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