Weiterbildungsförderung: Bürger erhalten ab 1.7.2023 150 Euro Bonus

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In Bezug auf das Bürgergeld wurde eine neue Regelung eingeführt, die eine gezielte Förderung der Weiterbildung zum Ziel hat. Die Bundesregierung hat das Konzept eines „Jahrzehnts der Weiterbildung“ als Zielvorgabe formuliert. Im Gegensatz zu Hartz IV, wo der Fokus auf der schnellen Vermittlung in Arbeit lag, liegt der Schwerpunkt nun auf der Ermutigung zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen mit einem formalen Abschluss. Um dies zu erreichen, werden ein Bürgergeld-Bonus von 75 Euro sowie ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat angeboten. Informationen über den Anspruch auf das Weiterbildungsgeld, den Zeitpunkt der Auszahlung und die Nutzungsbedingungen sind verfügbar.

Bürgergeld Bonus – Weiterbildungsgeld

Um Arbeitssuchenden finanziell unter die Arme zu greifen, wurde das Bürgergeld eingeführt. Ab 2023 steht diese Unterstützung allen ehemaligen Empfängern von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zur Verfügung, ohne dass ein erneuter Antrag gestellt werden muss. Im Bildungsbereich wurden zusätzlich zwei neue Fördermöglichkeiten geschaffen: der Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich sowie das Weiterbildungsgeld mit einer Förderung von 150 Euro pro Monat.

Weiterbildungsgeld

Ab Juli 2023 wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro an Bürgergeld-Empfänger gezahlt, die an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Das neue Bürgergeld-Gesetz gewährt auch Personen, die ihre Weiterbildung vor dem 1.7.2023 begonnen haben, den Anspruch auf das Weiterbildungsgeld. Es ist zu beachten, dass das Geld ausschließlich für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen bestimmt ist.

Eine abschlussbezogene berufliche Nachqualifizierung stützt sich auf bereits erworbene Kompetenzen und zielt darauf ab, einen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben. Für Empfänger von Bürgergeld eröffnet sich dadurch eine bedeutende Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung und Karriereplanung.

Wie lange wird das Weiterbildungsgeld gezahlt?

Bei Vorliegen eines Berufsabschluss-Anforderungsprofils kann das Weiterbildungsgeld für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgezahlt werden. Im Vergleich zur vorherigen Regelung für Hartz IV-Empfängerinnen und -empfänger wurde die Laufzeit um ein Jahr verlängert.

Bürgergeld-Bonus

Ab Juli 2023 wird Empfängern des Bürgergeldes ein zusätzlicher monatlicher Bonus in Höhe von 75 Euro gewährt, wenn sie an förderlichen Maßnahmen teilnehmen, die langfristig ihre Jobchancen verbessern sollen. Durch den Erwerb neuer Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen können sie ihre Beschäftigungsmöglichkeiten nachhaltig steigern und dadurch Anspruch auf den Bonus erlangen. Es ist ratsam, diese Chance zu nutzen, um die eigenen Karrierechancen zu erhöhen und finanzielle Vorteile zu erzielen. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihre Zukunft erfolgreich zu gestalten.

Sie erhalten einen zusätzlichen Betrag von 75 Euro, der nicht auf den Regelbedarf angerechnet wird.

Vorteile der Weiterbildungsprämie erklärt

Um finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen zu erhalten, gibt es verschiedene sachliche Optionen. Eine davon ist das Weiterbildungsgeld, das speziell für Personen bereitgestellt wird, die eine Fortbildung anstreben. Zusätzlich zur Weiterbildungsgeld-Möglichkeit kann die Weiterbildungsprämie in Anspruch genommen werden, sofern die Fortbildung zu einem anerkannten Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt. Diese Art von Fortbildung wird oft als Umschulung bezeichnet und ist mit einer Umschulungsprämie verbunden.

Bei erfolgreich abgelegter Zwischenprüfung erhalten Sie eine Prämie von 1.000 Euro. Falls Sie zusätzlich die Abschlussprüfung bestehen, wird die Prämie sogar auf 1.500 Euro erhöht. Es ist allerdings notwendig, dass Sie nach Ihrer Umschulung oder Nachqualifizierung einen Nachweis über das erfolgreiche Bestehen bei Ihrem Kostenträger einreichen, um insgesamt bis zu 2.500 Euro an Förderung zu erhalten.

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