Blasphemie: Definition, Geschichte und Behandlung im Strafrecht

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Blasphemie: Definition, Geschichte und Behandlung im Strafrecht

Das Wort „Blasphemie“ hat seine Wurzeln im Griechischen und leitet sich von „blasphēmeō“ ab, was so viel wie „Gotteslästerung“ bedeutet. Diese Form der Äußerung bezieht sich auf die Verunglimpfung oder Verunglimpfung religiöser Überzeugungen, insbesondere in Bezug auf göttliche Wesen oder religiöse Symbole. Blasphemie ist ein Thema von großer gesellschaftlicher und rechtlicher Bedeutung und wird in verschiedenen Ländern und Kulturen unterschiedlich interpretiert und bewertet.
Im deutschen Strafrecht kann Blasphemie in bestimmten Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Dies verdeutlicht die Ernsthaftigkeit, mit der das Gesetz die Verunglimpfung von religiösen Gefühlen und Glaubensüberzeugungen betrachtet. Die strafrechtlichen Konsequenzen können je nach dem Grad der Beleidigung und den spezifischen Umständen variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch das Verbot der Blasphemie eine kontroverse und komplexe Debatte in der Gesellschaft auslösen kann, da sie das Recht auf freie Meinungsäußerung mit dem Schutz religiöser Empfindlichkeiten abwägt.
Die Bedeutung und die Strafbarkeit von Blasphemie sind weltweit sehr unterschiedlich und hängen von den jeweiligen Gesetzen und kulturellen Normen ab. In einigen Ländern kann die Strafe für Blasphemie drastischer sein, während sie in anderen kaum oder gar nicht geahndet wird. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sensiblen und ausgewogenen Betrachtung dieses komplexen Themas im Hinblick auf Meinungsfreiheit, religiöse Toleranz und rechtliche Rahmenbedingungen.
Blasphemie: Definition der GotteslästerungZur Geschichte der BlasphemieDie Blasphemie und das deutsche Strafrecht

Blasphemie: Definition der Gotteslästerung

Das Fremdwort „Blasphemie“ entstammt der griechischen Sprache und hier von dem Wort „blasphemía“. Im Lexikon der Religion wird Blasphemie im Allgemeine als „ehrenrühriges Verhöhnen, Beschimpfen, Verleumden oder Verfluchen einer Gottheit“ beschrieben. Nicht maßgeblich ist dabei, ob die gotteslästerlichen Worte mündlich oder schriftlich erfolgen.

Experten zufolge sind vor allem monotheistische Glaubensrichtungen anfällig für eine Blasphemie. Sie gehen davon aus, dass es nur einen einzigen Gott gibt, dem Wahrheit und Treue geschuldet werden. Auch die Thora oder die Bibel finden dafür deutliche Worte und sprechen davon, dass jemand, der den „Herrn schmäht“, mit dem Tode bestraft werden muss. Es ist hier die Rede davon, dass die ganze Kirchengemeinde zur Steinigung des Blasphemikers aufgerufen wird.


Zur Geschichte der Blasphemie
Zur Geschichte der Blasphemie
Die Beleidigung Gottes als Blasphemie zu bezeichnen, entstammt der Zeit des 13. Jahrhunderts. Theologen und Juristen der damaligen Zeit unterschieden jedoch in verschiedene Arten der Gotteslästerung.
Schon das Zuschreiben eines Körpers, den Gott dem Glauben entsprechend nicht hat, wurde als Blasphemie bezeichnet.
Auch das Zuschreiben von göttlichen Eigenschaften an die Geschöpfe des Gottes galt als gotteslästerlich.
Gerade die Christen gingen dabei sehr weit und rechneten alles, was einem Gott gegenüber als Beleidung oder Kränkung aufgefasst werden könnte, der Blasphemie zu.
Die Ahnung der Delikte war jedoch schwer, weil gerade das Fluchen sehr stark in der Alltagskultur integriert war.
Im Zuge der Aufklärung ging die Strafverfolgung zurück und wandelte sich: Nun wurde nicht mehr bestraft, wer gotteslästerlich agierte, sondern wer die Gefühle gläubiger Menschen beleidigte.

Video: BLASPHEMIE der schlimmsten Art!

Im Mittelalter gehörte das blasphemische Reden zum Alltag, dafür kam der Fachterminus „Zungensünden“ auf. Wer der Blasphemie überführt wurde, konnte an seiner Zunge an einen öffentlichen Balken genagelt werden.
Im Gegensatz zum Islam war das Christentum schon immer stark blasphemisch gefärbt. Dafür gilt die Blasphemie im Islam jedoch als Anschlag auf die gesamte Muslimen-Gemeinde.

Die Blasphemie und das deutsche Strafrecht

Paragraph 166 des Deutschen Strafgesetzbuchs ist der sogenannte Gotteslästerungsparagraph. ER wurde zuletzt 1969 reformiert und gilt heute als umstritten. Dort ist im dritten Absatz die Rede davon, dass jemand, der weltanschauliche oder religiöse Bekenntnisse beschimpft und das auf eine Art und Weise, die den öffentlichen Frieden stören kann, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden könne. Alternativ sei eine Geldstrafe möglich. Bestraft wird demnach auch, wer eine inländische Kirche oder eine Religionsgesellschaft öffentlich beschimpft oder in Schriften verunglimpft. Wiederum gilt der Zusatz, dass dadurch der öffentliche Frieden gestört werden müsse.

In erster Linie geht es daher nicht um die Blasphemie an sich, sondern um die Störung des öffentlichen Friedens. Dieser ist jedoch nicht genau definiert, daher wird aufgrund der verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten der genannte Paragraph als „Gummiparagraph“ bezeichnet.

Video: Streitfrage: Blasphemie-Verbot in der Schweiz abschaffen? | Sternstunde Religion | SRF Kultur

Das deutsche Strafsystem muss sich die Kritik gefallen lassen, dass die Nutzung moderner Kommunikationsmittel und die Tatsache, dass scheinbar gotteslästerliche Worte nicht einmal an die betreffenden Personen gerichtet sein müssen, sondern diesen nur zu Ohren kommen könnten, dazu führen können, dass gerade publizistisch tätige Personen leicht einer Blasphemie bezichtigt werden können.

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