Blasphemie: Definition, Geschichte und Behandlung im Strafrecht
Blasphemie: Definition der Gotteslästerung
Das Fremdwort „Blasphemie“ entstammt der griechischen Sprache und hier von dem Wort „blasphemía“. Im Lexikon der Religion wird Blasphemie im Allgemeine als „ehrenrühriges Verhöhnen, Beschimpfen, Verleumden oder Verfluchen einer Gottheit“ beschrieben. Nicht maßgeblich ist dabei, ob die gotteslästerlichen Worte mündlich oder schriftlich erfolgen.
Experten zufolge sind vor allem monotheistische Glaubensrichtungen anfällig für eine Blasphemie. Sie gehen davon aus, dass es nur einen einzigen Gott gibt, dem Wahrheit und Treue geschuldet werden. Auch die Thora oder die Bibel finden dafür deutliche Worte und sprechen davon, dass jemand, der den „Herrn schmäht“, mit dem Tode bestraft werden muss. Es ist hier die Rede davon, dass die ganze Kirchengemeinde zur Steinigung des Blasphemikers aufgerufen wird.
Video: BLASPHEMIE der schlimmsten Art!
Die Blasphemie und das deutsche Strafrecht
Paragraph 166 des Deutschen Strafgesetzbuchs ist der sogenannte Gotteslästerungsparagraph. ER wurde zuletzt 1969 reformiert und gilt heute als umstritten. Dort ist im dritten Absatz die Rede davon, dass jemand, der weltanschauliche oder religiöse Bekenntnisse beschimpft und das auf eine Art und Weise, die den öffentlichen Frieden stören kann, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden könne. Alternativ sei eine Geldstrafe möglich. Bestraft wird demnach auch, wer eine inländische Kirche oder eine Religionsgesellschaft öffentlich beschimpft oder in Schriften verunglimpft. Wiederum gilt der Zusatz, dass dadurch der öffentliche Frieden gestört werden müsse.
In erster Linie geht es daher nicht um die Blasphemie an sich, sondern um die Störung des öffentlichen Friedens. Dieser ist jedoch nicht genau definiert, daher wird aufgrund der verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten der genannte Paragraph als „Gummiparagraph“ bezeichnet.
Video: Streitfrage: Blasphemie-Verbot in der Schweiz abschaffen? | Sternstunde Religion | SRF Kultur
Das deutsche Strafsystem muss sich die Kritik gefallen lassen, dass die Nutzung moderner Kommunikationsmittel und die Tatsache, dass scheinbar gotteslästerliche Worte nicht einmal an die betreffenden Personen gerichtet sein müssen, sondern diesen nur zu Ohren kommen könnten, dazu führen können, dass gerade publizistisch tätige Personen leicht einer Blasphemie bezichtigt werden können.