Bundesgerichtshof wartet auf EuGH-Urteil zu Schufa-Einträgen

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Die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, hat angekündigt, die Speicherfrist von Einträgen nach einer Privatinsolvenz von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Durch diese Maßnahme profitieren rund 250.000 Verbraucher, da sich ihre Bonität dadurch verbessert. Eine gute Bonität ist unter anderem wichtig für den Abschluss von Mietverträgen und ermöglicht es den Verbrauchern, schneller wieder am Wirtschaftsleben teilzunehmen.

Verbraucherinsolvenz: Schufa löscht Einträge nach sechs Monaten

Durch die Verbraucherinsolvenz haben Privatpersonen die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien, selbst wenn sie nicht in der Lage sind, den vollen Betrag zurückzuzahlen. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Restschuldbefreiung für sechs Monate auf der offiziellen Website www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Bisher hat die Schufa als Auskunftei diese Informationen für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert. Jedoch wird derzeit vor Gericht darüber gestritten, ob diese Speicherung noch mit dem neuen Datenschutzrecht der Europäischen Union vereinbar ist.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die langfristige Speicherung der Restschuldbefreiung als erschwerenden Faktor für die Betroffenen bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben identifiziert. Das Urteil des EuGH wird in Kürze erwartet und könnte zu einer Überarbeitung der aktuellen Praxis führen.

Im Kontext eines Musterfalls aus Schleswig-Holstein hat der Bundesgerichtshof (BGH) vorläufig ein Verfahren ausgesetzt. Der Kläger, ein Mann, der nach einer gescheiterten Selbstständigkeit ein Insolvenzverfahren durchlaufen hatte, fordert die Löschung der bei der Schufa gespeicherten Informationen über ihn. Aufgrund dieser Einträge ist es ihm nicht möglich, Kredite aufzunehmen, eine neue Wohnung zu mieten oder gar ein Bankkonto zu eröffnen.

Beim BGH sind momentan viele ähnliche Fälle anhängig. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters betont, dass aufgrund der Bedenken des EuGH-Generalanwalts der Senat beschlossen hat, vor einer eigenen Entscheidung das Urteil aus Luxemburg abzuwarten.

Verbraucher können aufatmen: Die Schufa hat reagiert und wird alle Einträge zur Restschuldbefreiung, die am Stichtag 28. März 2023 bereits länger als sechs Monate gespeichert sind, sowie alle damit verbundenen Schulden rückwirkend löschen. Verbraucher müssen sich um nichts kümmern, da die Löschung automatisch erfolgt. Die technische Umsetzung dieser Maßnahme wird voraussichtlich etwa vier Wochen in Anspruch nehmen.

Die Verkürzung der Speicherfrist von Einträgen nach einer Privatinsolvenz bei der Schufa wirkt sich positiv auf die Bonität der Verbraucher aus. Dies ermöglicht ihnen bessere Chancen, Kredite aufzunehmen und Wohnungen zu mieten. Die automatische Löschung der Einträge erleichtert den Betroffenen den Neustart nach einer finanziell schwierigen Situation. Es bleibt spannend zu sehen, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausfallen wird und welche weiteren Änderungen im Datenschutzrecht folgen könnten.

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