Das Jahr 2023 brachte bereits viele Veränderungen für die Rente mit sich. Rentnerinnen und Rentner können sich über eine spürbare Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Doch auch im Oktober stehen weitere Änderungen bevor, die von Bedeutung sind. Alle Informationen dazu findest du in den nachfolgenden Abschnitten.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Rentenansprüche ab Oktober 2023 aktualisiert
Rentnerinnen und Rentner, die im November 1957 geboren wurden, haben im Oktober 2023 die Möglichkeit, ohne Abschläge mit 65 Jahren und 11 Monaten die Regelaltersrente zu erhalten.
Personen, die im August 1959 geboren wurden und mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können, haben die Möglichkeit, ohne Abschläge in den Ruhestand zu treten. Der Renteneintritt ist dann mit 64 Jahren und 2 Monaten möglich. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rentenanträge aktiv selbst gestellt werden müssen, da die Rente nicht automatisch gewährt wird.
Oktober: Ende der Frist für Steuererklärung
Im Oktober endet für Rentnerinnen und Rentner eine wichtige Frist: Die Steuererklärung für das Jahr 2022 muss bis zum 2. Oktober 2023 abgegeben werden. Ursprünglich war der Termin für Juli vorgesehen, wurde jedoch um zwei Monate verlängert.
Da der 30.09.2023 auf einen Samstag fällt, ist der nächste Werktag (Montag) der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Um Strafen oder Sanktionen zu vermeiden, sollte die Steuererklärung rechtzeitig eingereicht werden.
Nur noch bis 20. Oktober Heizkostenzuschuss beantragen
Für Heizungen, die mit Holz, Öl oder anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen betrieben werden, endet der Heizkostenzuschuss im Oktober 2023. Bis zum 20. Oktober 2023 können Anträge für den Zuschuss gestellt werden.
Um finanzielle Entlastung zu ermöglichen, deckt die Härtefallbeihilfe 80 Prozent der Mehrkosten für den geförderten Energieträger ab. Haushalte können eine Entlastung von bis zu 2.000 Euro beantragen. Beachten Sie jedoch, dass die Bagatellgrenze bei 100 Euro pro Haushalt liegt.
Pflegebedürftigkeitsanträge ab Oktober: Was sich ändert
Im Oktober 2023 steht eine Veränderung im Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit an. Die gesetzlichen Pflegekassen müssen innerhalb bestimmter Fristen über den Antrag auf Feststellung des Pflegegrades entscheiden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, sind die Pflegekassen dazu verpflichtet, dem Versicherten 70 Euro pro verzögerter Woche zu zahlen.
Die Pflegekasse muss keine Zahlungspflicht von 70 Euro pro verzögerter Woche übernehmen, wenn die Verzögerung, wie ein ausgefallener Begutachtungstermin aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, nicht von ihr zu vertreten ist.
Renteneintritt ohne Abschläge für November 1957 Geborene
Der Oktober 2023 bringt Rentnerinnen und Rentnern zahlreiche positive Neuerungen. Bestimmte Geburtsjahrgänge können nun ohne finanzielle Abzüge in den Ruhestand gehen. Zusätzlich sollten Rentnerinnen und Rentner die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2022 im Auge behalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Heizkostenzuschuss zu stellen.
Im Oktober 2023 wird das Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit optimiert. Dadurch können Rentnerinnen und Rentner eine verbesserte und zeitgerechtere Entscheidung über ihren Pflegegrad erhalten. Diese Änderung zielt darauf ab, den Bedürfnissen der Versicherten besser gerecht zu werden und ihnen eine effiziente Feststellung ihrer Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.