Die elektronische Erfassung der Arbeitszeiten bringt eine erhöhte Effizienz in der Arbeitszeiterfassung mit sich. Dadurch werden zeitaufwändige manuelle Prozesse reduziert und die Verwaltung der Arbeitszeit wird vereinfacht.
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Arbeitszeiterfassung per Gesetz: Elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit
Aufgrund von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf zur Erfassung von Arbeitszeiten vorgestellt. Arbeitgeber sollen künftig nicht nur Überstunden, sondern auch den Start, das Ende und die Gesamtdauer der Arbeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter elektronisch dokumentieren.
Arbeitszeiterfassung neu denken: weg von der Stechuhr
Die Anpassung der Arbeitszeit an individuelle Bedürfnisse ist eine wichtige Herausforderung in der Arbeitswelt, die von den Tarifvertragsparteien engagiert angegangen wird. Dort, wo es betrieblich umsetzbar ist, wird die Arbeitszeit flexibel verteilt, beispielsweise durch den Einsatz von Arbeitszeitkonten. Dies trägt dazu bei, Überstunden zu vermeiden und eine effektive Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Anforderungen zu erreichen.
Durch das Arbeitszeitgesetz können verschiedene vertragliche Regelungen zur Arbeitszeit unterstützt werden. Dabei werden beispielsweise flexible Wochenarbeitszeiten anstelle von festen Tageshöchstarbeitszeiten ermöglicht, und es besteht die Möglichkeit, die Ruhezeiten nach den individuellen Bedürfnissen anzupassen. Insbesondere die Einführung von Vertrauensarbeitszeit ist ein wichtiger Bestandteil zeitgemäßer Arbeitsbeziehungen und eine Voraussetzung für mobiles Arbeiten. Die starre Festlegung von Arbeitszeitfenstern steht dem Wunsch nach Flexibilität entgegen.
Um das Arbeitszeitgesetz korrekt umzusetzen, müssen die vorhandenen Freiräume, die sowohl vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als auch vom Bundesarbeitsgericht (BAG) ausdrücklich für die Einführung eines modernen Systems zur Arbeitszeiterfassung gewährt werden, effektiv genutzt werden. Es ist unumgänglich, dass die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts mit zeitgemäßen Regelungen, die von den Regelungen des 20. Jahrhunderts abweichen, effizient und gesund gestaltet wird. Arbeitgeber fordern daher eine umfassende Überarbeitung des aktuellen Entwurfs. Eine Rückkehr zur klassischen Stechuhr ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber keine realistische Option.
Überstunden werden fair vergütet dank Zeiterfassung
Die Gegner der Zeiterfassung versuchen, durch das Bild der Stechuhr eine bestimmte Botschaft zu vermitteln, nämlich dass die Erfassung der Arbeitszeit starr und rückständig sei. Dies ist jedoch ein Irrtum, dass flexible Arbeitszeiten durch die Zeiterfassung unmöglich gemacht werden. Es gibt bereits viele kostengünstige digitale Zeiterfassungssysteme auf dem Markt, die es Unternehmen leicht machen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, selbst bei flexibler und mobiler Arbeit.
Gemäß dem europäischen Recht, das durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht verbindlich interpretiert wird, steht vor allem der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden im Vordergrund – ein hohes Gut. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass übermäßige Arbeitszeiten nachweislich zu Krankheiten führen und das Unfallrisiko bei Überstunden ansteigt. Verantwortungsbewusste Arbeitgeber erfüllen daher schon lange ihre Pflicht zum Schutz der Beschäftigten. Dennoch spielt auch die finanzielle Seite eine Rolle: Wenn es zu Auseinandersetzungen bezüglich der Bezahlung von Überstunden kommt, müssen die Beschäftigten den Beweis erbringen.
Das europäische Recht legt großen Wert auf ein „objektives, verlässliches und leicht zugängliches System“, das eine gerechte Bezahlung von Überstunden sicherstellt. Dies fördert die Fairness.
Arbeitszeitgesetzkonformität durch präzise Zeiterfassung gewährleistet
Ursprünglich war die Stechuhr für die Arbeitsumgebung der Vergangenheit gedacht, in der Arbeitnehmer ihren gesamten Tag im Büro oder in der Fabrik verbrachten. Doch heute prägen flexible Arbeitsmodelle wie Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten die meisten Bereiche der Arbeitswelt.
Gemäß dem Gesetzesentwurf ist es erforderlich, dass sämtliche Arbeiten zukünftig elektronisch dokumentiert werden, indem der Start, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. Der Arbeitgeber kann diese Verpflichtung jedoch auch auf den Arbeitnehmer übertragen. Gleichzeitig bleibt er für die ordnungsgemäße Aufzeichnung gegenüber den Behörden und dem Betriebsrat haftbar.