Gemäß diverser Presseberichte wird Bundesarbeitsminister Hubertus Heil voraussichtlich am 2. Februar 2023 die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufheben. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Verordnung bis zum 7. April 2023 in Kraft bleibt. Allerdings hat Bundesarbeitsminister Heil nun angekündigt, sie im Rahmen einer Minister-Verordnung vorzeitig am 2. Februar 2023 aufzuheben.
Keine bundesweiten Regelungen mehr für den betrieblichen Schutz vor Corona notwendig
Heil erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass die besonderen Hygiene-Vorkehrungen während der Hochphasen der Pandemie eine wichtige Rolle gespielt haben. Dank umfassender Schutzmaßnahmen konnten Infektionen am Arbeitsplatz effektiv verhindert werden, was zu einer Minimierung von Krankheitsfällen und Ausfällen in der Arbeits- und Produktionswelt führte. Da die Zahl der Neuerkrankungen aufgrund der wachsenden Immunität in der Bevölkerung nun deutlich abnimmt, sind einheitliche nationale Vorgaben für den betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr erforderlich.